Der Geltungszeitraum für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurde geändert.
Die Bundesärztekammer konnte mit dem PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern einen Konsens zur Änderung des Geltungszeitraums der gemeinsamen Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie erzielen. Die Analogabrechnungsempfehlung gilt, und das ist neu, rückwirkend ab dem 09.04.2020 bis zum 30.09.2020.
Dazu zählen:
Weitere Erläuterungen zu den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer für die Anwendung im Rahmen der Covid-19-Pandemie sowie Hinweise zum geänderten Geltungszeitraum finden Sie auf der Homepage der Bundesärztekammer unter folgendem Link:
https://www.bundesaerztekammer.de/corona-pandemie/
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