Seinem Geld hinterherzulaufen, ist nicht nur lästig, es bindet auch wertvolle Liquidität sowie Ressourcen und kann sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens auswirken. Daher sollten Sie stets geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Schuldner zur Zahlung berechtigter Forderungen zu bewegen. Bleiben unsere außergerichtlichen Inkassomaßnahmen zur Realisierung Ihrer Forderung erfolglos oder hält ein Schuldner seine getroffenen Zusagen nicht ein, ist der nächste Schritt die Einleitung gerichtlicher Schritte: die gerichtliche Betreibung.
Die gerichtliche Betreibung übertragen wir unserem Vertrauensanwalt oder auf Wunsch Ihrem Hausanwalt. Der Anwalt kümmert sich um die gerichtliche Betreibung und alle damit verbundenen Maßnahmen. Damit stellt man auch sicher, dass die Verjährung Ihrer Forderung gehemmt wird. Selbst wenn es die wirtschaftliche Situation des Schuldners derzeit nicht zulässt, Ihre Forderung zu begleichen, kann sich dies jederzeit ändern und Sie haben dann noch nach Jahrzehnten Anspruch auf Ihr Geld. Unser Anwalt achtet dabei für Sie auf die Einhaltung von Fristen und sichert Ihre Rechte – Sie haben also auch bei der gerichtlichen Betreibung kaum einen Mehraufwand. Außerdem leiten wir in Abstimmung mit Ihnen umgehend weitere Schritte durch den Anwalt ein, sollte es zu einem Widerspruch kommen.
Ansonsten können wir mit dem vorhandenen Vollstreckungstitel in Ihrem Auftrag jederzeit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch unseren Anwalt einleiten und die titulierte Forderung durchsetzen lassen. Darüber hinaus kann unser Anwalt natürlich auch Maßnahmen gegen Drittschuldner des Schuldners veranlassen. Sie können also auch bei einer gerichtlichen Betreibung sicher sein, dass man sich aktiv um die Anträge sowie Fristüberwachungen kümmert und bei der Zwangsvollstreckung zudem für eine schnelle Umsetzung der beantragten Maßnahmen einsetzt.
Die Eurincasso-Leistungspakete sind modular aufgebaut, um Ihnen in Abhängigkeit zur Forderungshöhe passgenau diejenigen Leistungen anzubieten, die zu Ihren Anforderungen passen: