Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eurincasso übernimmt fällige Forderungen im In- und Ausland zum Inkasso. Eurincasso ist berechtigt, von den ersten Eingängen die ihr zustehende Inkassogebühr einzubehalten. Gläubigertarif: gemäß „separater“ Vereinbarung! Existiert keine konkrete Vereinbarung, gilt „Verordnung / Bundesgesetzblatt 141/1996“. Erfolgsprovision wird vom jeweiligen Zahlungseingang berechnet – dies gilt selbstverständlich auch für Direktzahlungen oder Gutschriften! Diverse Barauslagen werden gesondert verrechnet! … Allgemeine Geschäftsbedingungen weiterlesen