FAQ

Oft wird davon ausgegangen, dass eine Betreibung erst ab einem bestimmten Betrag Sinn macht bzw. möglich ist. Wir sind der Meinung, dass erst bei sehr geringen Beträgen die Inkassotätigkeit keinen Sinn macht. Viele Schuldner setzen darauf, dass für diese Kleinstforderungen kein Inkasso durchgeführt wird. Dem wollen wir mit einer effizienten Ablauforganisation entgegenwirken und auch derartige Forderungen erfolgreich nachverfolgen.

Inkasso darf in Österreich nur mit entsprechender Gewerbeberechtigung durchgeführt werden.

Ja, das ist möglich. Es kommt sogar sehr oft vor, dass wir mit Schuldnern Ratenzahlungsvereinbarungen treffen. Die Zahlungen werden vom Schuldner an uns entrichtet und wir überwachen den regelmäßigen und vereinbarten Zufluss. Jeder Zahlungseingang wird dem Gläubiger gegenüber sofort abgerechnet.

Der Begriff Inkasso bezeichnet eine Dienstleistung, die die geschäftsmäßige Betreibung fälliger Forderungen zum Inhalt hat. Somit ist das Inkasso ein Teilbereich des gesamten Debitorenmanagements. Viele Unternehmen beauftragen spezialisierte Inkassogesellschaften mit der Betreibung ihrer offenen Forderungen.

Inkasso ist der Fachbegriff dafür, dass eine fällige Forderung die nicht ordnungsgemäß beglichen wurde, professionell betrieben wird. Voraussetzung ist also, dass eine Leistung, vollständig erbracht, aber nicht beglichen wurde und für die erbrachte Leistung ein Vertrag oder eine Rechnung vorliegt. In solchen Fällen reagieren Unternehmen zunächst mit dem üblichen Mahnlauf, an den sich das Inkasso-Verfahren anschließt. Ziel ist es, den Zahlungseingang zu der offenen Rechnung zu realisieren.

Ein Inkasso-Unternehmen wie die Eurincasso GmbH ist ein professioneller Finanzdienstleister und Ihr Partner für ein dynamisches, modernes Forderungsmanagement. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre organisatorischen und kaufmännischen Anforderungen, stehen Ihnen beratend während der gesamten Dauer einer oder vieler Forderungsangelegenheiten zur Seite und definieren gemeinsam mit Ihnen alle wichtigen Abläufe.
Ihre Forderungen sind bei uns in guten Händen: Während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, kümmern wir uns professionell, nachdrücklich und mit Fingerspitzengefühl um die Realisierung Ihrer offenen Posten.

Die Höhe der Inkassokosten sind gesetzlich geregelt. Dadurch soll verhindert werden, dass für Schuldner und Auftraggeber ein unverhältnismäßig hoher Aufwand entsteht. Sämtliche Kosten für ein Inkasso-Verfahren werden dem Schuldner als Verzugsschaden in Rechnung gestellt und sind somit für den Auftraggeber, also den Rechnungsinhaber, kostenlos. Lediglich dann, wenn der Schuldner nicht oder nicht vollständig in der Lage ist, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen, muss der Auftraggeber selbst diese Kosten an die Inkassogesellschaft bezahlen.

Die Kosten für Inkasso hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Höhe der Forderung, den Maßnahmen, die notwendig sind, den vollständigen Zahlungseingang zu erwirken. Für seriös arbeitende Inkassogesellschaften ist die Grundlage für die Berechnung von Gebühren die Verordnung 141/1996 BGBL. Grundsätzlich wird versucht, die Kosten eines Inkassobüros aus dem Titel des Schadenersatzes gemäß § 1333 Abs. 3 ABGB gegenüber einem Schuldner durchzusetzen.

Die Gründe, warum Schuldner Forderungen nicht erfüllen, sind vielfältig. Bezahlt der Schuldner die berechtigte Forderung nicht, verhält er sich schlicht rechtswidrig. Die Konsequenzen tragen Sie als Gläubiger. Und hier steht nicht nur Ihr Ärger über das Verhalten Ihres vermeintlichen guten Kunden im Vordergrund: Vielmehr gefährden nicht bezahlte Rechnungen die Rentabilität Ihres Unternehmens. Ihre Liquidität leidet unter dem Schuldnerverhalten. Und im schlimmsten Fall sind Sie dann selbst nicht mehr in der Lage, Ihren finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig nachzukommen.
Sie haben Ihren Kunden mehrfach erfolglos aufgefordert und gemahnt, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Nun benötigen Sie Hilfe und Unterstützung.

Grundsätzlich kann jede Forderung von einem Inkassounternehmen bearbeitet und eingetrieben werden. Egal, ob Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Mietrückstände oder unbezahlte Stromrechnungen. Voraussetzung ist aber, dass es für die Forderung eine Rechtsgrundlage gibt. Eine weitere Voraussetzung ist die Überfälligkeit der Forderung. Das bedeutet, Sie müssen den Schuldner entweder auf der Rechnung oder auf Ihren Mahnungen eine Zahlungsfrist genannt haben, die nicht eingehalten wurde.

Ihr Kunde oder Vertragspartner wird zum Schuldner, wenn er seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht fristgerecht nachkommt. Oft legen Sie als Gläubiger aber dennoch Wert darauf, dass Ihnen der Schuldner als Kunde erhalten bleibt.
Für uns hat deshalb eine einvernehmliche, faire Einigung mit Ihrem Schuldner Priorität. Die Sicherung der Umsätze unserer Auftraggeber steht für uns neben der Erhaltung oder Stärkung der Kundenbeziehung dabei immer an erster Stelle! Eine Kundenbeziehung wird also durch die Beauftragung der Eurincasso nicht zwangsweise geschwächt – im Gegenteil.

Ein Inkasso-Verfahren wird meist dann angewandt, wenn ein Schuldner trotz Zahlungserinnerungen und/oder Mahnungen auf eine offene Forderung nicht reagiert und mit der Zahlung in Verzug gerät. Hier kann ein Inkasso-Dienstleister helfen.

Welche Schritte im Inkasso-Verfahren genau aufeinander folgen, können Sie im Gespräch mit uns definieren. Grundsätzlich beginnt das Inkasso mit unserer schriftlichen Kontaktaufnahme mit dem Schuldner. Wir fordern ihn erneut auch telefonisch zur Zahlung auf und bieten ihm bei Bedarf auch Ratenzahlungsmöglichkeiten an. Die vermeintliche Nähe zum Schuldner ist von immenser Wichtigkeit! Bei neuerlicher Nichtzahlung und nach wirtschaftlicher Abwägung kann ein Anwalt mit der gerichtlichen Betreibung betraut werden. In einer Vielzahl von Fällen lässt sich eine Betreibungsakte aber bereits im außergerichtlichen Stadium bereinigen.

Die Dauer einer außergerichtlichen Betreibung in Österreich kann je nach dem Schwierigkeitsgrad des Falls und dem Verhalten des Schuldners unterschiedlich sein. Im Allgemeinen kann man jedoch sagen, dass eine außergerichtliche Betreibung in der Regel einige Wochen bis Monate dauern kann.

Ein typischer Ablauf einer außergerichtlichen Betreibung in Österreich sieht wie folgt aus:

  • Mahnung: Hierbei wird der Schuldner darauf hingewiesen, dass er eine offene Forderung hat und aufgefordert, diese innerhalb einer bestimmten Frist zu begleichen.
  • Inkasso: Falls der Schuldner die Forderung nicht innerhalb der Frist begleicht, wird das Inkassobüro damit beauftragt, die Forderung einzuziehen. Die Stärke des Inkassobüro´s liegt darin, die außergerichtlichen Möglichkeiten so optimal als möglich auszuschöpfen, dies beinhaltet natürlich auch das Inkasso per Mail und per Telefon und fallweise auch persönlich.
  • Zwangsvollstreckung: Falls das Inkassobüro die Forderung nicht einziehen kann, kommt es zur Übergabe an einen Rechtsanwalt und zur Titulierung und Vollstreckung. Hierbei werden dem Schuldner z.B. durch einen Gerichtsvollzieher seine Vermögenswerte beschlagnahmt und versteigert, um die Forderung zu begleichen (Fahrnisexekution). Die Gehaltsexekution, soweit möglich, ist meist das effektivste Mittel, um den Außenstand zu realisieren.

Es ist zu beachten, dass jede Phase eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann und es unvorhergesehene Verzögerungen geben kann.

 

 

Wird ein Schuldner insolvent, müssen die Forderungen einschließlich der Zinsen bis zum Eröffnungstag sowie der angefallenen Inkassogebühren anmeldet werden. In Österreich kann der Auftraggeber seine Forderung entweder selbst anmelden oder sich der Unterstützung eines Anwaltes oder eines Gläubigerschutzverbandes bedienen. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass bei einer Insolvenz nicht mehr mit dem Ausgleich der gesamten Forderung gerechnet werden kann. Im Gegenteil gelangen oft nur sehr geringe Anteile (sog. Quoten) der ursprünglichen Forderung zur Ausschüttung.

Nicht zuletzt deshalb ist es professionelles Debitorenmanagement von elementarer Bedeutung. Im kaufmännischen Mahnverfahren offen gebliebene Forderungen sind umgehend an Inkassodienstleister zu übergeben.

Leider kommt es immer wieder vor, dass trotz eines erwirkten Vollstreckungstitels und daran anschließenden Zwangsvollstreckungsmassnahmen keine oder keine vollständige Befriedigung des Gläubigers stattgefunden hat. In diesem Fällen bieten professionelle Inkassodienstleister an, die Forderung über die Laufzeit eines Vollstreckungstitels, in der Regel 30 Jahre, die Forderung bzw. den Schuldner zu überwachen. So wird regelmäßig überprüft, ob sich die Bonität des Schuldners verbessert hat. Dies passiert öfters, als man denkt. Erbschaften, neue Arbeitsverhältnis, Änderung des Familienstandes führen oft zu einer signifikanten Änderung der Vermögens- und Einkunftsverhältnisse. Und während der gesamten Laufzeit des Vollstreckungstitels ist es möglich, die Zahlung mit Hilfe von Zwangsvollstreckungsmassnahmen zu erwirken.

Dubioseninkasso deckt sich ein Stück weit mit dem vorgenannten Überwachungsinkasso.

 

Dubioseninkasso ist ein Begriff, der sich auf die Einziehung von Forderungen bezieht, bei denen massive Zweifel an der momentanen Durchsetzbarkeit bestehen. Dubioseninkasso wird in der Regel von Inkasso-Unternehmen angeboten, die sich auch auf die Einziehung von schwierigen Forderungen spezialisiert haben.

Zu den Unterlagen, die für Dubioseninkasso benötigt werden, gehören in der Regel:

  • Der Forderungsbetrag (oft in Form eines Urteiles)
  • Der Name und die Anschrift des Schuldners
  • Eine Kopie der Rechnung oder eine andere schriftliche Forderungslegung
  • Informationen zu eventuellen Zahlungen oder Vereinbarungen, die bereits getroffen wurden
  • Ggf. weitere Unterlagen, die die Berechtigung der Forderung belegen, wie z.B. Verträge oder Lieferscheine

Es ist wichtig, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt sind, da ansonsten die Durchsetzung der Forderung erschwert werden kann. Dubioseninkasso ist in der Regel mit höheren Kosten verbunden als normales Inkasso, da die Einziehung schwieriger Forderungen in der Regel aufwendiger ist. Die genauen Kosten hängen von der konkreten Situation ab und sollten im Vorfeld mit dem Inkasso-Unternehmen abgesprochen werden.

 

Ja, als Privatperson kann man eine Forderung zum Inkasso übergeben. In der Regel wendet man sich dazu an ein Inkasso-Unternehmen, das die Forderung einzieht.

Es gibt verschiedene Gründe, warum man als Privatperson eine Forderung zum Inkasso übergeben möchte, z.B. wenn man selbst keine Zeit hat, sich um die Einziehung der Forderung zu kümmern oder wenn man aufgrund von Entfernung oder anderen Gründen nicht in der Lage ist, den Schuldner direkt anzusprechen.

Um eine Forderung zum Inkasso übergeben zu können, sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Der Rechnungsbetrag
  • Der Name und die Anschrift des Schuldners
  • Eine Kopie der Rechnung oder eine andere schriftliche Forderungslegung
  • Informationen zu eventuellen Zahlungen oder Vereinbarungen, die bereits getroffen wurden

Es ist wichtig, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt sind, da ansonsten die Durchsetzung der Forderung erschwert werden kann. Die genauen Kosten für das Inkasso hängen von der konkreten Situation ab und sollten im Vorfeld mit dem Inkasso-Unternehmen abgesprochen werden.